Trittschalldämmungen und Parkett [wann, wie und welche?]

 
Alles über Trittschalldämmungen und Parkett

Will man einen soliden Bodenbelag mit einer harten Oberfläche, so ist es unvermeidbar, dass man beim darüber Gehen einen Schall erzeugt. Dabei stellt sich jedoch stets die Frage, wohin dieser Schall projiziert wird.

Trittschall ist jener Lärm, der durch Schritte ausgelöst durch den Boden in benachbarte, meist darunterliegende Räume gelangt. Dieser Schall ist typischerweise dumpf und leise, kann aber bei alten Gebäuden oder unfachmännischen Bauarbeiten aufdringlich und störend sein.

Manchmal ist es deshalb von Vorteil, wenn man zwischen dem Unterlagsboden (Estrich genannt) und dem Bodenbelag eine Trittschalldämmung einbaut, um die Weiterleitung der Schallwellen in andere Räume zu minimieren.

Doch es ist nicht immer nötig, schalldämmendes Material einzubauen – auch bei Parkett nicht. Meist reicht der Unterboden aus, um den Trittschall zu reduzieren. Was soll man tun, wenn der Estrich jedoch nicht genügt?

Wann ist Trittschalldämmung notwendig?

Trittschalldämmung wird dann notwendig, wenn der Trittschall in darunterliegenden Räumen über den zulässigen Normen liegt und er die Nutzer jener Räumlichkeiten stört. Dies gilt jedoch nur für Neubauten oder renovierte Liegenschaften. Ältere Liegenschaften, die vor der Einführung der Normen erbaut wurden, müssen keine Maximalwerte einhalten – zumindest bis sie renoviert werden.

Die zulässigen Maximalwerte für Trittschall sind je nach Anforderungsprofil unterschiedlich:

Klein Mässig Stark Sehr stark
Gering 63 dB 58 dB 53 dB 48 dB
Mittel 58 dB 53 dB 48 dB 43 dB
Hoch 53 dB 48 dB 43 dB 38 dB

Quelle: stauffer.ch

Senkrechte Spalten: Grad der Störung ausgehend von Körper- und Trittschallgeräuschen

  • Klein: Geräusche von Warteräumen, Leseräumen, Archiven, etc.

  • Mässig: Geräusche von Wohnräumen, Büroräumen, Schlafräumen, Bad, WC, Küchen, Korridoren, Treppen, etc.

  • Stark: Geräusche von stark frequentierten Korridoren, Restaurationsbetrieben, Versammlungsräumen, Musikräumen, Werkstätten, etc.

  • Sehr stark: wie "stark", jedoch zusätzlich im Zeitraum von 19.00 - 07.00 Uhr.

Waagrechte Zeilen: Lärmempfindlichkeit gegenüber Körper- und Trittschallgeräuschen

  • Gering: Lärm gemessen in Handarbeitsräumen, Werkstatträumen, Warteräumen, Korridoren, Küchen, Grossraumbüros, etc.

  • Mittel: Lärm gemessen in Wohnräumen, Büroräumen, Schlafräumen, Schulzimmern, Spitalzimmern, etc

  • Hoch: Lärm gemessen in Ruheräumen in Spitälern und Sanatorien, Musikräumen, Lesezimmern, etc.

Quelle (exkl. aktuelle Anpassungen): prd.crb.ch

Es handelt sich bei den Werten um Anforderungen an den Trittschallschutz, die nach SIA 181 mindestens einzuhalten sind. Die Werte stellen daher die maximal zulässig messbaren Lautstärken in Dezibel (dB) dar.

Manchmal bedarf es aber auch erhöhter Anforderungen an den Trittschallschutz. Diese sind seit November 2020 um 4dB tiefer als die Mindestanforderungen. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Wichtig ist zu beachten, dass diese Normen sowohl für Neubauten als auch für renovierte Gebäude gelten!

Neubauten halten sich heutzutage (so gut wie) immer an die Maximalwerte, weshalb Trittschall nur sehr selten zum Problem wird. Anders ist es jedoch bei Renovationen.

Trittschalldämmung bei Renovation

Wir haben es schon zu oft gehört: Herr und Frau Muster wollen ihre Eigentumswohnung aus den 70er-Jahren renovieren und möchten dabei ihren Teppichboden durch ein Parkett ersetzen.

Sie suchen sich einen wunderschönen Parkettboden bei Parkettleger XY aus und können es kaum erwarten, den Boden bei sich verlegen zu lassen. Im Eifer vergessen sie, einen Architekten oder Bauakustiker zu kontaktieren.

Parkettbetrieb XY reisst den alten Teppich heraus und verlegt fachmännisch und wie es sich gehört den neuen Holzboden. Herr und Frau Muster sind begeistert, lassen ihre Eigentumswohnung wieder einrichten und ziehen am folgenden Tag wieder ein.

Nachmittags klopft es an der Tür. Es ist Herr Hörzugut, dessen Ohren bereits rot glühen.

Mit leicht säuerlichem Ton beschwert er sich bei Familie Muster über den Lärm, der während den Bauarbeiten omnipräsent war und wie dieser Lärm trotz Beendigung der Arbeiten noch nicht verstummt ist.

Herr Hörzugut hört jeden Tritt zu gut. „So kann ich nicht leben!“, reklamiert er und verlangt ein Gutachten eines Fachexperten, denn das sei ja schliesslich nicht normal so.

Den Musters graut es bereits, doch sie möchten ihr gutes Verhältnis mit ihrem Nachbarn wahren. So laden sie einen unabhängigen Bauakustiker ein.

Ein paar Tage später nimmt der Bauakustiker seine Geräte aus dem Koffer. Er prüft mit standardisierten Methoden den Trittschall von der Wohnung der Musters in jener von Herrn Hörzugut.

Die Resultate nach der Messung sind eindeutig: Es ist ganze 3 dB (Dezibel) zu laut in der unteren Wohnung! Das schlimmste hat sich bewahrheitet. Nun muss was getan werden. Folgende Optionen stehen den Musters zur Verfügung:

  1. Über das neue Parkett wieder einen Teppich verlegen zu lassen oder

  2. sich mit Herrn Hörzugut finanziell zu “einigen” oder

  3. den neuen Parkettboden wieder herauszunehmen, eine gute Trittschalldämmung einzubauen und zu hoffen, dass sich der Trittschall nun in Grenzen hält.

Variante eins und zwei sind wohl keine validen Optionen für Herr und Frau Muster. Geht die ganze Chose halt von vorne los – mitsamt den neuen Kosten.

Es gibt zahlreiche Arten von Trittschallmatten, die für Parkett geeignet sind. Alle davon hätten den Musters geholfen.

Achten Sie auf die Akustik bei Renovationen

Seien Sie nicht wie die Musters. Überlegen Sie sich gut, ob Sie bei Ihrer bevorstehenden Wohnungs-Renovation eine ordentliche Trittschalldämmung benötigen oder nicht.

Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten und konsultieren Sie idealerweise sogar ein Architekturbüro oder Bauakustiker/in.

Es geht oftmals nicht nur um die Wahl einer geeigneten Trittschallmatte. Es mag zwar sein, dass die Matte den Anforderungen gerecht würde, doch wenn in der Wohnung durch die Renovationsarbeiten Schallbrücken entstanden sind, die den Schall in die unteren Räumlichkeiten weiterleiten, reicht dies unter Umständen nicht aus.

Es ist ärgerlich, wenn man mangels Planung getätigte Arbeiten rückgängig machen muss.

Da es in diesem Artikel nicht um Schallbrücken gehen sollte, verweisen wir Sie gerne an den spannenden Artikel von hausinfo.ch – dieser erklärt die Angelegenheit umfänglich.

Trittschalldämmung zwischen Parkett und Fussbodenheizung

Eine Frage, die wir oft gestellt bekommen ist, ob man auch über einer Fussbodenheizung einen Trittschallschutz einbauen darf.

Nun, obwohl eine Trittschallmatte den Wärmedurchlass verschlechtert, ist es machbar und (je nach Modell der Matte) oftmals gar nicht so problematisch, wie vielleicht erwartet. Ausschlaggebend für die Wahl des Modells ist nun weniger die Lärmdämmung, sondern eher den Wärmedurchlass-Widerstand.

Es ist wichtig, dass beide Faktoren bei der Wahl der Trittschallmatte berücksichtigt werden. Sie wollen nämlich nicht (wie im Beispiel von Herrn und Frau Muster) einen ungenügenden Schallschutz einbauen – auch wenn die thermischen Eigenschaften ideal sein mögen.

Ganz ehrlich: Wenn Sie sowohl hervorragenden Trittschallschutz als auch überdurchschnittlichen Wärmedurchlass wünschen, müssen Sie bis zum Ellbogen in die Tasche greifen. Aber es lohnt sich.

Die Matten, die sowohl am besten für die Trittschalldämmung als auch für Bodenheizungen geeignet sind, sind meist solche aus Kunststoff.

Behalten Sie aber im Kopf, dass Trittschalldämmungen heutzutage nur bei renovierten Wohnungen (wenn überhaupt) nötig sind. Die Frage, ob eine Schalldämmung zwischen Parkett und Bodenheizung notwendig ist, müssen Sie sich nur stellen, falls Sie eine Renovation in Betracht ziehen.

In Neubauten ist der Schallschutz in den allermeisten Fällen gegeben – egal welchen Bodenbelag Sie aussuchen.

Dann interessiert Sie vermutlich generell das Thema von Parkett und Fussbodenheizung. Hierfür haben wir aber einen eigenständigen Artikel verfasst. Diesen finden Sie hier.

Welche Trittschalldämmung ist ideal für Parkett?

Für welche Trittschalldämmung sollten Sie sich nun entscheiden? Gibt es da ideale KandidatInnen?

Nun, diese Fragen kann man nicht so einfach beantworten.

Fragt man die Hersteller selbst, ist jeweils immer das eigene, neue Modell das Ideale. Manchmal auch zu Recht. Die Technologie schreitet in diesem Sektor sehr schnell voran.

Trittschallmatten werden immer dünner und zugleich effektiver. Sie können mit den neusten Modellen, die im oberen Preissegment liegen, kaum falsch gehen. Achten Sie jedoch auf den designierten Verwendungszweck und die angegebenen Spezifikationen.

In unseren Augen ideale Trittschalldämmungen erfüllen folgende Kriterien:

  • Sie haben ein ordentliches Gewicht (nur mit Gewicht kann Schall effektiv absorbiert werden)

  • Sie weisen eine gute Schallreduktion unter Laborkonditionen auf (>20dB)*

  • Sie sind leicht handzuhaben und einzubauen

  • Sie müssen für die Verwendung mit 2K-Kleber geeignet sein

*Keine Trittschallmatte erreicht nach Einbau ihre unter Laborbedingungen getesteten Werte - zumindest haben wir es bis anhin noch nie erlebt.

Trittschallmatten aus natürlichen Stoffen entsprechen zwar unseren ökologischen Ideologien, bieten uns aber oftmals nicht genügend Lärmreduktion.

Wir verkleben in der Regel unsere Parkette vollflächig. Nur selten montieren wir schwimmende Parkette. Doch wenn wir dies tun, gibt es einige Punkte, die wir mit unseren KundInnen besprechen müssen.

Trittschalldämmungen für Klickparkett

Klickparkett wird typischerweise schwimmend verlegt (sonst wäre man ja nicht auf das Klicksystem angewiesen). Können denn bei Klickparkett und schwimmender Verlegung dieselben Trittschallmatten verwendet werden?

Es gibt Trittschall-Unterlagen, die speziell für die schwimmende Verlegung konzipiert wurden. Diese sind auch in solchen Fällen zu bevorzugen. Sie reduzieren nämlich nicht nur den Trittschall, sondern auch in ordentlichem Masse den Raumschall.

Wie in diesem Artikel bereits beschrieben, sind Tritt- und Raumschall Gegenspieler.

Da Schall entweder absorbiert, reflektiert oder weitergeleitet werden muss, wird er stets entweder in den nächsten Raum weiter- oder in denselben Raum zurück-geleitet, sofern er nicht vom Boden selbst absorbiert wird.

Schwimmende Bodenbeläge tendieren dazu, denn Schall in den Raum zurück zu werfen, statt ihn effektiv in den Boden weiterzuleiten. Dies geschieht, weil schwimmende Bodenbeläge frei über der Trittschallmatte schwingen können und so den Schall vermehrt zurück in den Raum geben.

Verlegt man einen Parkettboden also schwimmend, reduziert man den Trittschall in angrenzende Räume, erhöht aber die Lärmbelastung durch Gehschall (Raumschall) im eigenen Raum. Dieser Tatsache sollte man sich bewusst sein.

Gute Trittschall-Unterlagen, die speziell für Klicksysteme und die schwimmende Verlegung konzipiert wurden, sorgen dafür, dass auch der Raumschall reduziert wird. So leidet nicht das Wohlbefinden der Bewohner/Nutzer der Räumlichkeiten selbst.

Die Höhe der Trittschalldämmung inklusive Parkett

Begibt man sich auf die Suche nach einer geeigneten Trittschalldämmung, taucht schnell die Frage auf, wie schliesslich die Aufbauhöhe des ganzen Gewerks wird. Verträgt der Boden die Erhöhung?

Die gängige Trittschallmatte hat eine Höhe von 2.5-5 Millimetern. Dazu kommen bei vollflächiger Verklebung rund 2 Millimeter Kleber, welche bei schwimmender Verlegung wegfallen.

Verlegt man ein durchschnittlich dickes Parkett (ca. 15mm) und verklebt dieses inklusive Trittschalldämmung auf dem Unterlagsboden, so hat man am Ende eine totale Aufbauhöhe von rund 20 bis 22 mm.

Die unterschiedlichen Arten von Trittschallmatten sind entsprechend des Materials stets verschieden dick.

Dies ist eine deutliche Steigerung gegenüber der Höhe des vor der Renovierung eingebauten Teppichbodens. Da muss wohl bei manchen alten Türen der Stoss unten abgesägt werden, sofern der Unterlagsboden nicht ordentlich präpariert wird/werden kann.

Trittschallmatte – ja oder nein?

Auf diese Frage kommt es schliesslich an, nicht?

Nun, wenn Sie einen Parkettboden für ihren Schweizer Neubau suchen, können wir Ihnen mit gutem Gewissen sagen, dass Sie kaum Trittschalldämmung benötigen werden.

Anders ist dies bei Renovationen von alten Gebäuden. Bei ihnen waren die Baulichen Vorkehrungen und Richtlinien noch nicht so fortschrittlich, wie es heutzutage der Norm entspricht. Leider müssen aber sanierte Gebäude die neusten Richtlinien einhalten. Hier kann (und wird) eine Trittschalldämmung hilfreich sein.

Statt einen Parkettboden zu verlegen, kann es aus Schall-Gründen allenfalls sinnvoller sein, einen anderen Bodenbelag zu wählen. In unserem Artikel über Bodenbeläge gegen Schall und Lärm erfahren Sie, welcher Belag für Sie vielleicht interessanter sein könnte.

Falls Sie sich also dafür interessieren, ihre alte Eigentumswohnung zu renovieren, empfehlen wir Ihnen dringendst, den/die Experten Ihres Vertrauens zu kontaktieren. Hier finden Sie unseren Favoriten.

Die Raumakustik mag oftmals eine Nebensache sein, doch leider kann sie zu einem sehr zentralen Problem werden. Informieren Sie sich und agieren Sie proaktiv.

 

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